360 TOUR / Großzügige, helle 6-Zimmer-Altbauwohnung in sehr guter Wohnlage des 18. Bezirks

1180 Wien

Beschreibung

Großzügige, helle 6-Zimmer-Altbauwohnung in sehr guter Wohnlage des 18. Bezirks

Zur unbefristeten Vermietung gelangt eine großzügige, helle 6-Zimmer-Altbauwohnung in bester Wohn- und Infrastrukturlage des 18. Bezirks - Nähe Alsegger Straße.

Diese ca. 134,07 m² große Wohnung besticht vor allem durch ihre gute Grundrissqualität und die die traumhafte Bezirkslage.

Die Wohnung selbst liegt im 2. Obergeschoss (kein Lift) eines gepflegten Jahrhundertwendehauses.

- Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Lokale, etc. sind gut erreichbar.

- Beste öffentliche und individuelle Verkehrsanbindung: 9, 40, 41, 10A, S-45

Raumaufteilung und Ausstattung:

- großzügiges Vorzimmer
- möblierte Küche (Spüle, Geschirrspüler, E-Herd mit Backrohr, Dunstabzug, Mikrowelle, kein Kühlschrank)
- Badezimmer mit Fenster (Waschtisch, Badewanne, Spiegel, Waschmaschinenanschluss)
- WC 1 mit Fenster
- Zimmer 1 
- Zimmer 2 (mit Kachelofen)
- Zimmer 3
- Kabinett 1 
- Zimmer 4 (hofseitig, derzeit mit Schränken)
- Kabinett 2 (hofseitig)
- WC 2 mit Fenster

- gute Gesamtausstattung
- Parkett- und Fliesenböden
- Kunststofffenster
- Kellerabteil

- Energieausweis (HWB 219,1 kWh/m²a, HWB-Klasse F, lt. EA vom 07.04.2024)
- Ein Energieausweis für diese Immobilie wurde beim Eigentümer schriftlich angefordert und über die neue Rechtslage (EAVG 2012) wurde schriftlich aufgeklärt!

HINWEIS:

Das Erstauftraggeberprinzip, auch als "Bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.Juli 2023 für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in KraftAb 01.Juli 2023 unterliegen Wohnungen, Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, die zu reinen Wohnzwecken vermietet werden, dieser Rechtslage und somit ist der Mietwerber / Mieter dem Grunde nach vom Maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG). Im Falle der Anmietung einer Wohnung als Dienstwohnung gelangt die neue Rechtslage nicht zur Anwendung - in diesem Fall erlauben wir uns höflichst, ein Maklerhonorar gemäß Immobilienmaklerverordnung (IMV) §20 unter Berücksichtigung des § 24 IMV in der Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich Ust. in Rechnung zu stellen. Dies Gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche Informationen und Rechtsquellen finden sie unter der Homepage unter dem Punkt Downloads (www.schiffer-immobilien.at/downloads). Wird der Immobilienmakler jedoch zuerst vom Immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen Bestimmungen und Ausnahmen des §17a MaklerG-ÄG nicht zum Tragen, kann mit dem Mietwerber / Mieter ein Maklerhonorar gemäß der Immobilienmaklerverordnung (IMV) vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Falle der Anwendbarkeit des Erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden Vermieter tätig werden, somit kein Honorar seitens des Mieters zu bezahlen ist und daher auch kein Maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen, mit dem Interessenten zustande kommt!

Wir bedanken uns sehr herzlich für IHRE Anfrage und ersuchen SIE um IHR wertes Verständnis, dass von unserem Unternehmen NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN (NAME, ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER) bearbeitet werden können!

Sehr gerne übermitteln wir IHNEN auf Wunsch IHR persönliches, detailliertes Exposè zu diesem Objekt oder arrangieren IHREN persönlichen Besichtigungstermin! Wir bedanken uns für IHR Interesse, stehen IHNEN jederzeit für Fragen sehr gerne zur Verfügung!

Schon heute für IHRE Realität von morgen!

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

  • Fliesen
  • Parkett
  • Gas
  • Etagenheizung
  • Einbauküche
  • Bad mit Fenster
  • Badewanne
  • Kunststofffenster
  • Massiv

Energieausweis

  • HWB F, 219.1 kWh/m2a
  • fGEE E, 2,53

Lageplan

Dokumente

Infrastruktur/Entfernungen (POIs)

Verkehr

  • Bus 500 m
  • U-Bahn 1500 m
  • Straßenbahn / Bus 500 m
  • Bahnhof 500 m
  • Autobahnanschluss 3000 m

Nahversorgung

  • Supermarkt 500 m
  • Bäckerei 500 m
  • Einkaufszentrum 1500 m

Gesundheit

  • Arzt 500 m
  • Apotheke 500 m
  • Klinik 1000 m
  • Krankenhaus 2000 m

Kinder & Schulen

  • Schule 500 m
  • Kindergarten 500 m
  • Universität 1000 m
  • Höhere Schule 500 m

Sonstige

  • Geldautomat 500 m
  • Bank 500 m
  • Post 500 m
  • Polizei 1000 m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap